Im Auslandsinkasso gilt ein einfacher Grundsatz: Inkasso ist nicht gleich Inkasso. So einfach lässt die Situation sich auf den Nennen bringen, wenn Sie eine grenzüberschreitende Forderung haben und Ihr Schuldner im Ausland sitzt.
Das bedeutet keineswegs, dass Sie Ihr Geld gleich abschreiben können. Gar nicht. Aber: Auslandsinkasso erfordert ein gewissen Maß an Lernbereitschaft, Flexibilität und auch eine Portion Hartnäckigkeit. Sie müssen sich, um Ihre Forderung durchzusetzen, nicht nur mit einem anderen Rechtssystem auseinandersetzen, sondern häufig auch mit sprachlichen Hürden – einer der Punkte, an die man nicht sofort denkt.
Trotzdem hat Auslandsinkasso innerhalb der Europäischen Union dank des Europäischen Mahnverfahrens viel von seinem früheren Schrecken verloren. Inzwischen gibt es gute Möglichkeiten, um offene Forderungen in anderen EU-Ländern beizutreiben. Das gilt besonders für kleinere Summen. Es ist mit überschaubaren Mitteln möglich, einen deutschen vollstreckbaren Titel in einen europäischen Vollstreckungsbescheid umzuwandeln.
Aber schon bei einem Schuldner in der Schweiz ist die Lage ganz anders – dort benötigt man in aller Regel einen Schweizer Anwalt, um ans Ziel zu kommen. Und in Ländern weit jenseits Europas sind die Hürden naturgemäß noch höher. Hier sollten Unternehmen schon beim Anbahnen von Geschäftsaktivitäten ausloten, wie es um ein mögliches späteres Auslandsinkasso bestellt ist. Häufig fällt die Kosten-Nutzen-Rechnung für Inkassobemühungen ganz anders aus als in Deutschland – nicht nur, weil der Aufwand höher ist, sondern auch, weil der Inkassoaufwand nicht überall als Verzugsschaden vom Schuldner eingefordert werden kann. Oft führen auch Sicherungsinstrumente, die zu Hause gute Dienste leisten, bei ausländischen Kunden ins Leere.
Worauf es dabei ankommt, habe ich in einem Beitrag für „Die Welt“ zusammengefasst, der an Aktualität nichts verloren hat: Andere Länder, andere Zahlungssitten.
Tipps speziell zum Auslandsinkasso in Österreich finden Sie im Ratgeber Wenn Kunden im Ausland nicht zahlen: Österreich und dessen Ergänzung und Fortsetzung in Teil 2.
Guten tag!
ich habe eine Schulde (erste bank) in Kroatien und seit 1 Jahr meldet sich Inkasso Hamburg dass ich schulde bei inenn ausloesen muss! Ist ein Zwangsvollstreckung moeglich hier und wie?Der Vollstreckungstitel ist notariell beglaubigt 2013 in Kroatien worden.
Was kann ich machen? Danke
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Forderungsmanagement im Ausland. Mein Onkel überlegt sein Geschäft auf das Ausland auszuweiten, macht sich aber Sorgen über die „Zahlungssitten“ anderer Länder. Gut zu wissen, dass man sich bei Forderungen im Ausland mit dem Rechtssystem des jeweiligen Landes vertraut machen muss, um seine Forderungen durchzusetzen.